Blog11. Juli 20268 Min. LesezeitJoshua Quattek

LSG stoppt Honorarkürzung: Was der Eilbeschluss vom 9. Juli 2026 für Ihre Praxis bedeutet

Das LSG Berlin-Brandenburg hat die sofortige Vollziehung der 4,5-%-Honorarkürzung rechtskräftig ausgesetzt. Die Begründung, die Chronik des Honorarstreits, was für Ihre Abrechnung gilt — und was noch offen ist.

Inhaltsverzeichnis · 7 Abschnitte

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 9. Juli 2026 die sofortige Vollziehung der 4,5-Prozent-Honorarkürzung für ambulante Psychotherapie per Eilbeschluss ausgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Damit ist die seit dem 1. April geltende Kürzung vorerst gestoppt — nach drei Monaten Protesten, einer Petition mit knapp einer halben Million Unterschriften und bundesweiten Demonstrationen. Entschieden ist der Streit damit nicht: Es war ein Eilverfahren, die Hauptsache steht aus.

Was das Gericht entschieden hat

Gegenstand des Verfahrens war der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 12. März 2026, der die EBM-Vergütung für antragspflichtige Psychotherapie, Sprechstunde und Akutbehandlung (Abschnitt 35.2.1) um 4,5 Prozent absenkte. Das LSG Berlin-Brandenburg — erstinstanzlich zuständig für Klagen gegen Entscheidungen des Bewertungsausschusses, weshalb der Beschluss bundesweit wirkt — hat die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses ausgesetzt und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

Zwei Gründe trugen die Entscheidung:

  • Verzerrte Datengrundlage. Die Vergleichsrechnung, mit der der Bewertungsausschuss die Kürzung begründete, stellte Ist-Abrechnungszahlen der Fachärzt:innen aus 2024 den Prognosen für Psychotherapeut:innen für 2026 gegenüber. Das Gericht äußerte deshalb Zweifel an der Berechnungsgrundlage.
  • Kein dargelegtes Eilinteresse. Der Erweiterte Bewertungsausschuss habe kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung seines Beschlusses ausreichend dargelegt.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) wertet den Beschluss als „wichtigen Zwischenerfolg". Wichtig für die Einordnung: Ein Eilbeschluss klärt nur, ob eine Regelung bis zur Hauptsacheentscheidung vollzogen werden darf. Ob die Kürzung rechtmäßig war, entscheidet erst das Hauptsacheverfahren — ein Termin dafür steht noch nicht fest.

Chronik: Der Honorarstreit 2026 im Überblick

  • 12. März 2026 — Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschließt gegen die Stimmen der KBV: −4,5 % auf EBM 35.2.1, +14,25 % auf die Strukturzuschläge (35.2.2/35.2.3). Die Krankenkassen hatten ursprünglich −10 % gefordert.
  • 19. März 2026 — Die KBV kündigt Klage gegen den Beschluss an; die DPtV unterstützt das Verfahren.
  • März–Juni 2026 — Bundesweite Proteste: Kundgebung vor dem Bundesgesundheitsministerium, Aktionen in mehreren Bundesländern, am 8. Juni Demonstration in Berlin mit rund 4.000 Teilnehmenden. Eine Petition gegen die Kürzung erreicht knapp 500.000 Unterschriften.
  • 1. April 2026 — Die Kürzung tritt in Kraft.
  • 9. Juli 2026 — Das LSG Berlin-Brandenburg setzt die sofortige Vollziehung per rechtskräftigem Eilbeschluss aus.
  • 10. Juli 2026 — Der Bundestag berät über das GKV-Sparpaket, das weitere Maßnahmen mit Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung enthält.

Was das für Ihre Abrechnung bedeutet

Die praktische Umsetzung läuft über die Kassenärztlichen Vereinigungen — und hier ist Vorsicht vor voreiligen Schlüssen geboten:

  • Ab sofort: Mit der Aussetzung der Vollziehung fehlt der Kürzung die Vollzugsgrundlage. Wie schnell die KVen die Vergütung technisch umstellen, kann regional unterschiedlich sein — maßgeblich sind die offiziellen Mitteilungen Ihrer KV.
  • Rückwirkend (Q2 2026): Ob und wie die seit dem 1. April gekürzt ausgezahlten Leistungen korrigiert werden, ist noch nicht abschließend geklärt.
  • Honorarbescheide prüfen: Die Widerspruchsfrist gegen einen Honorarbescheid beträgt einen Monat ab Zugang. Wer sichergehen will, dass Ansprüche aus dem Kürzungszeitraum nicht verloren gehen, sollte Bescheide zeitnah prüfen und sich im Zweifel an KV, Kammer oder Berufsverband wenden.

Dies ist eine journalistische Einordnung, keine Rechtsberatung — für den Einzelfall sind KV, Kammer oder eine fachanwaltliche Beratung zuständig.

Wie es weitergeht

Drei Baustellen bleiben offen:

  1. Das Hauptsacheverfahren. Hier wird geklärt, ob die Vergleichsrechnung des Bewertungsausschusses tragfähig war. Der Ausgang ist offen — die Kürzung kann endgültig kippen, in korrigierter Form wiederkommen oder bestätigt werden.
  2. Das GKV-Sparpaket. Unabhängig vom Gerichtsverfahren diskutiert die Politik weitere Einsparungen. Die Finanzkommission Gesundheit hatte bereits im März Vorschläge vorgelegt, die deutlich über die 4,5 % hinausgehen — etwa die Rückführung der Psychotherapie in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung.
  3. Die strukturelle Frage. Zeitgebundene Leistungen können Kürzungen nicht über Menge kompensieren. Solange sich daran nichts ändert, bleibt jede Vergütungsrunde ein Risiko.

Was Sie jetzt konkret tun können

Der Eilbeschluss nimmt akuten Druck raus — er ändert aber nichts daran, dass die wirtschaftliche Stabilität einer Praxis von Faktoren abhängt, die sie selbst kontrolliert. Die vier Hebel — Strukturzuschläge vollständig abrufen, Dokumentationszeit senken, Fixkosten auditieren, Einkommens-Mix diversifizieren — haben wir hier ausführlich beschrieben: Honorarkürzung Psychotherapie 2026: was jetzt gilt und wie Sie Ihre Praxis stabilisieren.

Der größte dieser Hebel bleibt die eigene Zeit: Laut DPtV-Erhebungen fallen pro Woche zehn bis zwölf unbezahlte Stunden für Dokumentation, Anträge und Administration an. Wer diese Zeit reduziert — mit strukturierten Protokoll-Workflows, Vorlagen oder DSGVO-konformer KI-Unterstützung wie unserem duktus PRO (im Pilotprogramm kostenfrei) — ist von der nächsten Vergütungsrunde weniger abhängig.

FAQ

Gilt der LSG-Beschluss bundesweit?

Ja. Das LSG Berlin-Brandenburg ist erstinstanzlich für Klagen gegen Entscheidungen des (Erweiterten) Bewertungsausschusses zuständig. Der Eilbeschluss setzt die Vollziehung des Beschlusses selbst aus — er wirkt damit für alle Vertragspsychotherapeut:innen, nicht nur in Berlin und Brandenburg.

Ist die Honorarkürzung damit endgültig vom Tisch?

Nein. Der Beschluss erging im Eilverfahren und regelt nur, dass die Kürzung bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht vollzogen wird. Im Hauptsacheverfahren kann die Kürzung bestätigt, korrigiert oder endgültig gekippt werden.

Muss ich jetzt selbst aktiv werden?

Zwei Dinge sind sinnvoll: die Mitteilungen der eigenen KV verfolgen (Umsetzung und mögliche Korrektur der Quartale seit April) und Honorarbescheide innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist prüfen. Alles Weitere — insbesondere die Prozessführung — liegt bei KBV, DPtV und den Verbänden.

Quellen

  • Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (09.07.2026). Eilbeschluss zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung des EBA-Beschlusses vom 12.03.2026.
  • ZDF heute (07/2026). Honorarkürzung für Psychotherapie vorerst ausgesetzt.
  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (07/2026). Stellungnahme zum LSG-Eilbeschluss.
  • Deutsches Ärzteblatt (2026). Psychotherapeuten protestierten vor dem Bundesgesundheitsministerium gegen Honorarkürzungen.
  • Bewertungsausschuss (12.03.2026). Beschluss zur Änderung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. KBV Rechtsquellen.
  • Deutscher Bundestag (10.07.2026). Beratung des GKV-Sparpakets.
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