Blog24. April 20269 Min. LesezeitJoshua Quattek

Honorarkürzung Psychotherapie 2026: Was bleibt — und wie Sie Ihre Praxis stabilisieren können

Ab 1. April 4,5 % weniger auf EBM 35.2.1, netto ca. 2,8 – 3,5 % minus. Was das in Euro bedeutet, vier Hebel, die tatsächlich helfen — und was Aktionismus nur schlimmer macht.

Seit dem 1. April 2026 ist die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im EBM um 4,5 Prozent abgesenkt. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben — netto bleibt nach Einschätzung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Einbuße von rund 2,8 bis 3,5 Prozent. Die KBV hat Klage angekündigt, BPtK und DPtV protestieren. Bis das rechtlich geklärt ist, steht jede Praxis vor der Frage: Was können wir selbst tun?

Dieser Artikel verzichtet bewusst auf „einfach mehr Patient:innen annehmen" oder „später Feierabend machen" — beides verschärft das eigentliche Problem. Stattdessen: die vier Hebel, die in der eigenen Kontrolle liegen und tatsächlich etwas bewegen.

Was genau wurde beschlossen?

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 12. März 2026 die Änderung der EBM-Vergütung für psychotherapeutische Leistungen beschlossen. Im Detail:

  • EBM-Abschnitt 35.2.1 (antragspflichtige Psychotherapie, Sprechstunde, Akutbehandlung): −4,5 %
  • EBM-Abschnitte 35.2.2 und 35.2.3 (Strukturzuschläge für Personalkosten): +14,25 % (rückwirkend zum 1. Januar 2026)
  • Orientierungswerte 2025 (+3,85 %) und 2026 (+2,8 %): werden der Psychotherapie komplett vorenthalten

Eine reguläre Psychotherapiesitzung wird weiter mit 119,89 € vergütet, aber ohne die ansonsten üblichen jährlichen Anpassungen. Die BPtK hält es nach den bisher bekannten Daten für realistisch, dass der Beschluss zu einer Absenkung des durchschnittlichen Honorars um rund 3,5 Prozent führen wird. Bei Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang geltend machen können, liegt die Netto-Kürzung bei etwa 2,8 Prozent.

Was heißt das konkret — in Euro?

Eine einfache Überschlagsrechnung für eine typische Vollzeit-Praxis mit 30 genehmigungspflichtigen Sitzungen pro Woche:

  • 30 Sitzungen × 46 Arbeitswochen = 1 380 Sitzungen/Jahr
  • Brutto vorher: 1 380 × 119,89 € = 165 448 € (EBM 35.2.1 allein)
  • Netto-Einbuße bei 2,8 %: rund 4 600 € weniger pro Jahr
  • Bei 3,5 %: rund 5 800 € weniger pro Jahr

Für angestellte Therapeut:innen in MVZ oder Einrichtungen fallen die Beträge anteilig an. Wichtiger als der Einzelbetrag ist aber: Diese Kürzung kommt zusätzlich zu steigenden Praxismieten, Energiekosten und Personalaufwand. Die reale Kostenentwicklung divergiert damit erstmals seit Jahren signifikant von der Vergütungsentwicklung.

Vier Hebel, die tatsächlich helfen

Hebel 1: Strukturzuschläge vollständig abrufen

Die Strukturzuschläge (EBM 35.2.2 und 35.2.3) steigen um 14,25 Prozent — aber nur Praxen, die die Voraussetzungen erfüllen und korrekt abrechnen, profitieren davon. In vielen Praxen werden die Zuschläge nicht in voller Höhe geltend gemacht, weil die Dokumentationsanforderungen aufwendig sind.

Konkret zu prüfen:

  • Werden die Anforderungen an Raumgestaltung, Erreichbarkeit und Personalkostenanteile lückenlos erfüllt?
  • Ist die Dokumentation so strukturiert, dass bei einer Plausibilitätsprüfung alle Zuschlag-begründenden Leistungen eindeutig belegbar sind?
  • Wird die Sprechstunde (35.150) nach aktuellem Leitfaden korrekt dokumentiert? Schlampige Sprechstunden-Dokumentation kostet pro Quartal vierstellig.

Eine einmalige Honorarberatung durch die KV oder eine spezialisierte Abrechnungsstelle (Aufwand: ein halber Tag) rechnet sich hier fast immer.

Hebel 2: Administration und Dokumentation

Der größte Kostenblock in einer psychotherapeutischen Praxis ist nicht die Miete — es ist Ihre eigene Zeit. Wer 30 Patient:innen pro Woche betreut, bringt laut Erhebungen der DPtV im Schnitt zehn bis zwölf zusätzliche Stunden pro Woche für Dokumentation, Anträge, Befundberichte und Administration auf. Rechnet man diese unbezahlten Stunden zum Sitzungssatz, entspricht das einem kalkulatorischen Umsatzausfall von 50 000 bis 60 000 € pro Jahr.

Konkrete Stellschrauben:

  • Sitzungsprotokoll-Workflow festlegen. Wer direkt nach der Sitzung (nicht abends) dokumentiert, spart statistisch die Hälfte der Zeit.
  • Vorlagen nutzen. PTV3, Befundbericht, Verlaufsdokumentation — strukturierte Vorlagen sparen 10–15 Minuten pro Dokument.
  • Terminorganisation automatisieren. Anfragen, Wartelisten, Absagen — Tools wie Lucoyo, Samedi oder strukturierte Signal-Vorlagen nehmen viel manuelle Kommunikation ab.
  • KI-gestützte Dokumentation. DSGVO-konforme Tools (deutsche Server, AVV) können die Textproduktion für Berichte deutlich beschleunigen. Unser Werkzeug duktus PRO ist explizit für diesen Use-Case gebaut — aber auch andere EU-basierte Alternativen (VIA HealthTech, PlaynVoice, EPIKUR-KI-Modul) sind prüfenswert. Wichtig: kein ChatGPT mit Patientendaten, siehe unseren Artikel Ist ChatGPT DSGVO-konform?

Wer seine Dokumentations-Zeit pro Sitzung um nur 5 Minuten reduziert, gewinnt bei 30 Sitzungen/Woche 2,5 Stunden. Übers Jahr: rund 115 Stunden — genug, um die Honorarkürzung entweder durch zusätzliche Sitzungen zu kompensieren oder einfach: nicht mehr am Wochenende zu dokumentieren.

Hebel 3: Fixkosten-Audit

Psychotherapeutische Praxen haben im Vergleich zu somatischen Facharztpraxen niedrige Fixkosten — was auch heißt, dass einmal eingegangene Verträge oft jahrelang nicht mehr geprüft werden. Empfohlenes Vorgehen:

  1. Alle laufenden Verträge auflisten. Miete, Versicherungen, Abrechnungssoftware, IT-Wartung, Telekommunikation, Steuerberatung, Buchhaltung.
  2. Laufzeiten und Kündigungsfristen notieren. Viele Verträge verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
  3. Drei Angebote einholen bei allem, was älter als drei Jahre ist — insbesondere Versicherungen, Cloud-/Software-Dienste und Telekommunikation. Einsparpotenzial: erfahrungsgemäß 15 – 30 Prozent.
  4. Praxisgemeinschaft prüfen. Geteilter Warteraum, geteiltes Personal, geteilte Büroinfrastruktur: Wer allein arbeitet, zahlt Fixkosten, die sich in einer Praxisgemeinschaft auf 2 – 3 Personen verteilen ließen.

Hebel 4: Einkommens-Mix diversifizieren

Eine Praxis, die zu 100 Prozent vom GKV-EBM abhängt, ist ausgeliefert. Ohne den eigenen Versorgungsauftrag zu vernachlässigen, lohnt die Frage nach kompatiblen Ertragssäulen:

  • Kostenerstattungsverfahren. Für nicht ausreichend versorgte Regionen rechtlich zulässig und vielfach praktiziert; Vergütung nach GOP/GOÄ statt EBM, häufig höher.
  • Selbstzahlerleistungen. Paartherapie, Coaching-nahe Formate, Online-Beratung — jeweils in Abgrenzung zur Richtlinientherapie.
  • Supervision und Lehrtätigkeit. Für approbierte Kolleg:innen mit Weiterbildungs-berechtigung ist Supervision mit 90 – 150 € pro Stunde deutlich besser vergütet als EBM-Sitzungen und entlastet emotional.
  • Gutachtertätigkeit. Anerkannte Gutachter:innen für MDK, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft sind händeringend gesucht. Einstiegsaufwand (Fortbildung) ist moderat.
  • B2B-Formate. Mental-Health-Beratung für Unternehmen, EAP-Kooperationen, Supervision in Kliniken. Nicht für jede:n das Richtige, aber ein möglicher Baustein.

Wichtig: Diese Optionen ergänzen die Versorgungspraxis, sie ersetzen sie nicht. Wer die Richtlinientherapie aus Kostengründen reduziert, verschärft die Versorgungskrise, die die Kürzung überhaupt erst ausgelöst hat.

Was nicht hilft

Drei typische Reflexe, die die Situation langfristig verschlimmern:

  • „Einfach mehr Patient:innen annehmen." Bei bereits voller Praxis führt das zu Überlastung, Qualitätseinbußen und mittelfristig Burnout. Der kurzfristige Umsatzeffekt wird durch Ausfallzeiten aufgezehrt.
  • „Urlaub streichen." Ohne Erholungszeit sinkt die Beziehungsqualität in den Sitzungen — und die therapeutische Beziehung ist laut Forschung der stärkste Prädiktor für Behandlungserfolg. Sparen an der eigenen Regeneration ist Sparen am Therapieergebnis.
  • „Abwarten, ob die Klage Erfolg hat." Die KBV-Klage ist wichtig und richtig, aber rechtliche Verfahren dauern Jahre. Wer seine Praxis nicht heute stabilisiert, ist möglicherweise nicht mehr da, wenn das Urteil kommt.

Was noch kommen könnte

Die Finanzkommission Gesundheit hat am 30. März 2026 weitere Einsparvorschläge vorgelegt, die über die aktuelle Kürzung deutlich hinausgehen:

  • Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapie. Würde insbesondere Praxen treffen, die niedrigschwellige, kürzere Interventionen anbieten.
  • Rückführung der Psychotherapie in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Hieße: Mengenbegrenzung. Jede Sitzung über dem Budget würde quartalsweise auf einen gedeckelten Fonds umverteilt — faktisch bedeutet das wieder Arbeit ohne Honorar.
  • Wiedereinführung von Mengenbegrenzungen. Historisch der Grund, warum die Psychotherapie-Reform 2019 überhaupt stattgefunden hat.

Diese Vorschläge sind noch nicht beschlossen — aber sie zeigen die Richtung. Wer jetzt seine Praxis so aufstellt, dass sie nicht zu 100 Prozent von Richtlinien-EBM abhängt, ist auch für kommende Runden besser aufgestellt.

Rechtliche und solidarische Schritte

Parallel zu den praxisinternen Hebeln lohnt die Beteiligung an den laufenden Protest- und Rechtsschritten:

  • KBV-Klage. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung klagt gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses. DPtV ist als Nebenklägerin beteiligt.
  • BPtK-Stellungnahmen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat die Kürzung als „inakzeptabel" eingestuft und koordiniert die Kammern der Länder.
  • Lokale Protestaktionen. Die Psychotherapeutenkammern Hamburg, Berlin, Saarland und andere sammeln Teilnahmen für koordinierte Aktionen. Eine Stunde Teilnahme an einer Demo ist wenig — aber sichtbare Zahlen erhöhen den politischen Druck.
  • Austausch unter Kolleg:innen. Was in Ihrer KV funktioniert hat (z. B. bei Strukturzuschlägen), funktioniert möglicherweise auch bei anderen. Die Supervisions-Gruppe oder das Institut ist ein unterschätzter Kanal.

Fazit

Die Honorarkürzung ist real, ungerecht und ökonomisch kurzsichtig. Aber sie ist auch nicht das Ende der psychotherapeutischen Praxis — vorausgesetzt, man reagiert strukturiert statt panisch.

Der wichtigste Hebel ist nicht politisch, sondern operativ: Jede Stunde, die Sie administrativer Tätigkeit abgewinnen, ist eine Stunde, die entweder versorgungswirksam oder erholungswirksam ist. Das ist langfristig wichtiger als jede einzelne Tariferhöhung — weil es Sie unabhängiger macht von Entscheidungen, die andere treffen.

Wir haben duktus PRO explizit für diesen Hebel gebaut: KI-gestützte Dokumentation auf deutschen Servern, DSGVO-konform, ohne US-Cloud. Im Pilotprogramm ist der Zugang kostenfrei — Pilotplatz anfragen.

Quellen

  • Bewertungsausschuss (12.03.2026). Beschluss zur Änderung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. KBV Rechtsquellen.
  • Bundespsychotherapeutenkammer (2026). Absenkung der psychotherapeutischen Honorare inakzeptabel. BPtK-Pressemitteilung.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (2026). KBV-Vorstand enttäuscht: Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt. Praxisnachrichten.
  • Deutsches Ärzteblatt (2026). Honorarkürzung für Psychotherapeuten beschlossen.
  • Finanzkommission Gesundheit (30.03.2026). Bericht mit weiteren Einsparvorschlägen zur Gesundheitsversorgung.
  • Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV). Im Fokus: Honorarkürzung.
  • Psychotherapeutenkammer Berlin (2026). „Honorarkürzungen bei wachsendem Bedarf setzen die psychotherapeutische Versorgung weiter unter Druck."