Magazin·Recht24. April 2026·10 Min.

Honorarkürzung Psychotherapie 2026: LSG stoppt die Kürzung vorläufig – was jetzt gilt

Zum 1. April 2026 wurde die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im EBM um 4,5 Prozent abgesenkt – seit dem 9. Juli 2026 ist diese Kürzung durch einen Eilbeschluss des LSG Berlin-Brandenburg vorläufig ausgesetzt. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben; für den Zeitraum der Kürzung blieb nach Einschätzung der BPtK netto eine Einbuße von rund 2,8 bis 3,5 Prozent. Solange die Hauptsache nicht entschieden ist, steht jede Praxis vor der Frage: Was können wir selbst tun?

Was genau wurde beschlossen?

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 12. März 2026 die Änderung der EBM-Vergütung für psychotherapeutische Leistungen beschlossen: EBM-Abschnitt 35.2.1 (antragspflichtige Psychotherapie, Sprechstunde, Akutbehandlung) minus 4,5 Prozent; die EBM-Abschnitte 35.2.2 und 35.2.3 (Strukturzuschläge für Personalkosten) plus 14,25 Prozent, rückwirkend zum 1. Januar 2026; die Orientierungswerte 2025 (+3,85 %) und 2026 (+2,8 %) werden der Psychotherapie komplett vorenthalten.

Eine reguläre Psychotherapiesitzung wird weiter mit 119,89 € vergütet, aber ohne die ansonsten üblichen jährlichen Anpassungen. Die BPtK hält es für realistisch, dass der Beschluss zu einer Absenkung des durchschnittlichen Honorars um rund 3,5 Prozent führen wird. Bei Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang geltend machen können, liegt die Netto-Kürzung bei etwa 2,8 Prozent.

Update: Das LSG stoppt die Kürzung vorläufig (9. Juli 2026)

Am 9. Juli 2026 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren die sofortige Vollziehung des Beschlusses ausgesetzt. Der Eilbeschluss ist rechtskräftig.

  • Verzerrte Datengrundlage: Für die Vergleichsrechnung wurden bei Fachärzt:innen Ist-Abrechnungszahlen aus 2024 herangezogen, bei Psychotherapeut:innen dagegen Prognosen für 2026. Das Gericht äußerte deshalb Zweifel an der Berechnungsgrundlage der Kürzung.
  • Kein dargelegtes Eilinteresse: Der Erweiterte Bewertungsausschuss habe kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung seines Beschlusses ausreichend dargelegt.
Was der Beschluss nicht ist: eine Entscheidung in der Sache. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus, ein Termin ist offen. Die DPtV wertet den Beschluss als „wichtigen Zwischenerfolg“. Ob und wie bereits gekürzt ausgezahlte Quartale korrigiert werden, ist noch nicht abschließend geklärt – maßgeblich sind die Mitteilungen Ihrer KV.

Was heißt das konkret – in Euro?

Eine einfache Überschlagsrechnung für eine typische Vollzeit-Praxis mit 30 genehmigungspflichtigen Sitzungen pro Woche: 30 Sitzungen mal 46 Arbeitswochen ergibt 1.380 Sitzungen im Jahr. Brutto vorher: 1.380 mal 119,89 € macht 165.448 € (EBM 35.2.1 allein). Bei 2,8 Prozent Netto-Einbuße sind das rund 4.600 € weniger pro Jahr, bei 3,5 Prozent rund 5.800 € weniger.

Für angestellte Therapeut:innen in MVZ oder Einrichtungen fallen die Beträge anteilig an. Wichtiger als der Einzelbetrag ist aber: Diese Kürzung kommt zusätzlich zu steigenden Praxismieten, Energiekosten und Personalaufwand. Die reale Kostenentwicklung divergiert damit erstmals seit Jahren signifikant von der Vergütungsentwicklung.

Hebel 1: Strukturzuschläge vollständig abrufen

Die Strukturzuschläge (EBM 35.2.2 und 35.2.3) steigen um 14,25 Prozent – aber nur Praxen, die die Voraussetzungen erfüllen und korrekt abrechnen, profitieren davon. In vielen Praxen werden die Zuschläge nicht in voller Höhe geltend gemacht, weil die Dokumentationsanforderungen aufwendig sind.

  • Werden die Anforderungen an Raumgestaltung, Erreichbarkeit und Personalkostenanteile lückenlos erfüllt?
  • Ist die Dokumentation so strukturiert, dass bei einer Plausibilitätsprüfung alle Zuschlag-begründenden Leistungen eindeutig belegbar sind?
  • Wird die Sprechstunde (35.150) nach aktuellem Leitfaden korrekt dokumentiert? Schlampige Sprechstunden-Dokumentation kostet pro Quartal vierstellig.
Eine einmalige Honorarberatung durch die KV oder eine spezialisierte Abrechnungsstelle (Aufwand: ein halber Tag) rechnet sich hier fast immer.

Hebel 2: Administration und Dokumentation

Der größte Kostenblock in einer psychotherapeutischen Praxis ist nicht die Miete, sondern Ihre eigene Zeit. Wer 30 Patient:innen pro Woche betreut, bringt laut Erhebungen der DPtV im Schnitt zehn bis zwölf zusätzliche Stunden pro Woche für Dokumentation, Anträge, Befundberichte und Administration auf. Rechnet man diese unbezahlten Stunden zum Sitzungssatz, entspricht das einem kalkulatorischen Umsatzausfall von 50.000 bis 60.000 € pro Jahr.

  • Sitzungsprotokoll-Workflow festlegen: Wer direkt nach der Sitzung, nicht abends, dokumentiert, spart statistisch die Hälfte der Zeit.
  • Vorlagen nutzen: PTV3, Befundbericht, Verlaufsdokumentation – strukturierte Vorlagen sparen 10–15 Minuten pro Dokument.
  • Terminorganisation automatisieren: Anfragen, Wartelisten, Absagen – entsprechende Tools nehmen viel manuelle Kommunikation ab.
  • KI-gestützte Dokumentation: DSGVO-konforme Tools mit deutschen Servern und AVV können die Textproduktion für Berichte deutlich beschleunigen. Wichtig dabei: kein ChatGPT mit Patientendaten.
Wer seine Dokumentations-Zeit pro Sitzung um nur 5 Minuten reduziert, gewinnt bei 30 Sitzungen pro Woche 2,5 Stunden. Übers Jahr sind das rund 115 Stunden – genug, um die Honorarkürzung entweder durch zusätzliche Sitzungen zu kompensieren oder einfach nicht mehr am Wochenende zu dokumentieren.

Hebel 3: Fixkosten-Audit

Psychotherapeutische Praxen haben im Vergleich zu somatischen Facharztpraxen niedrige Fixkosten – was auch heißt, dass einmal eingegangene Verträge oft jahrelang nicht mehr geprüft werden.

  • Alle laufenden Verträge auflisten: Miete, Versicherungen, Abrechnungssoftware, IT-Wartung, Telekommunikation, Steuerberatung, Buchhaltung.
  • Laufzeiten und Kündigungsfristen notieren: Viele Verträge verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
  • Drei Angebote einholen bei allem, was älter als drei Jahre ist, insbesondere Versicherungen, Cloud-/Software-Dienste und Telekommunikation. Einsparpotenzial: erfahrungsgemäß 15 bis 30 Prozent.
  • Praxisgemeinschaft prüfen: Geteilter Warteraum, geteiltes Personal, geteilte Büroinfrastruktur. Wer allein arbeitet, zahlt Fixkosten, die sich in einer Praxisgemeinschaft auf 2 bis 3 Personen verteilen ließen.

Hebel 4: Einkommens-Mix diversifizieren

Eine Praxis, die zu 100 Prozent vom GKV-EBM abhängt, ist ausgeliefert. Ohne den eigenen Versorgungsauftrag zu vernachlässigen, lohnt die Frage nach kompatiblen Ertragssäulen.

  • Kostenerstattungsverfahren: Für nicht ausreichend versorgte Regionen rechtlich zulässig und vielfach praktiziert; Vergütung nach GOP/GOÄ statt EBM, häufig höher.
  • Selbstzahlerleistungen: Paartherapie, Coaching-nahe Formate, Online-Beratung – jeweils in Abgrenzung zur Richtlinientherapie.
  • Supervision und Lehrtätigkeit: Für approbierte Kolleg:innen mit Weiterbildungsberechtigung ist Supervision mit 90–150 € pro Stunde deutlich besser vergütet als EBM-Sitzungen und entlastet emotional.
  • Gutachtertätigkeit: Anerkannte Gutachter:innen für MDK, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft sind händeringend gesucht. Der Einstiegsaufwand (Fortbildung) ist moderat.
  • B2B-Formate: Mental-Health-Beratung für Unternehmen, EAP-Kooperationen, Supervision in Kliniken. Nicht für jede:n das Richtige, aber ein möglicher Baustein.
Diese Optionen ergänzen die Versorgungspraxis, sie ersetzen sie nicht. Wer die Richtlinientherapie aus Kostengründen reduziert, verschärft die Versorgungskrise, die die Kürzung überhaupt erst ausgelöst hat.

Was nicht hilft

  • „Einfach mehr Patient:innen annehmen.“ Bei bereits voller Praxis führt das zu Überlastung, Qualitätseinbußen und mittelfristig Burnout. Der kurzfristige Umsatzeffekt wird durch Ausfallzeiten aufgezehrt.
  • „Urlaub streichen.“ Ohne Erholungszeit sinkt die Beziehungsqualität in den Sitzungen – und die therapeutische Beziehung ist laut Forschung der stärkste Prädiktor für Behandlungserfolg. Sparen an der eigenen Regeneration ist Sparen am Therapieergebnis.
  • „Abwarten, ob die Klage Erfolg hat.“ Der LSG-Eilbeschluss vom 9. Juli ist eine vorläufige Entscheidung im Eilverfahren. Die Hauptsache kann Jahre dauern und auch anders ausgehen. Wer seine Praxis nicht heute stabilisiert, hängt vollständig von einem Verfahrensausgang ab, den niemand kontrolliert.

Was noch kommen könnte

Die Finanzkommission Gesundheit hat am 30. März 2026 weitere Einsparvorschläge vorgelegt, die über die aktuelle Kürzung deutlich hinausgehen.

  • Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapie: Würde insbesondere Praxen treffen, die niedrigschwellige, kürzere Interventionen anbieten.
  • Rückführung der Psychotherapie in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV): Hieße Mengenbegrenzung. Jede Sitzung über dem Budget würde quartalsweise auf einen gedeckelten Fonds umverteilt – faktisch bedeutet das wieder Arbeit ohne Honorar.
  • Wiedereinführung von Mengenbegrenzungen: Historisch der Grund, warum die Psychotherapie-Reform 2019 überhaupt stattgefunden hat.
Diese Vorschläge sind noch nicht beschlossen – aber sie zeigen die Richtung. Wer jetzt seine Praxis so aufstellt, dass sie nicht zu 100 Prozent von Richtlinien-EBM abhängt, ist auch für kommende Runden besser aufgestellt.

Rechtliche und solidarische Schritte

  • KBV-Klage: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung klagt gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses; die DPtV unterstützt das Verfahren. Erster Erfolg: der LSG-Eilbeschluss vom 9. Juli 2026, der die sofortige Vollziehung aussetzt.
  • BPtK-Stellungnahmen: Die Bundespsychotherapeutenkammer hat die Kürzung als „inakzeptabel“ eingestuft und koordiniert die Kammern der Länder.
  • Lokale Protestaktionen: Die Psychotherapeutenkammern Hamburg, Berlin, Saarland und andere sammeln Teilnahmen für koordinierte Aktionen. Eine Stunde Teilnahme an einer Demo ist wenig – aber sichtbare Zahlen erhöhen den politischen Druck.
  • Austausch unter Kolleg:innen: Was in Ihrer KV funktioniert hat, etwa bei Strukturzuschlägen, funktioniert möglicherweise auch bei anderen. Die Supervisions-Gruppe oder das Institut ist ein unterschätzter Kanal.

Fazit

Die Honorarkürzung ist real, ungerecht und ökonomisch kurzsichtig. Aber sie ist auch nicht das Ende der psychotherapeutischen Praxis – vorausgesetzt, man reagiert strukturiert statt panisch.

Der wichtigste Hebel ist nicht politisch, sondern operativ: Jede Stunde, die Sie administrativer Tätigkeit abgewinnen, ist eine Stunde, die entweder versorgungswirksam oder erholungswirksam ist. Das ist langfristig wichtiger als jede einzelne Tariferhöhung, weil es Sie unabhängiger macht von Entscheidungen, die andere treffen.

Häufige Fragen

  • Ist die Honorarkürzung jetzt gestoppt? Vorläufig ja. Das LSG Berlin-Brandenburg hat am 9. Juli 2026 die sofortige Vollziehung des Kürzungsbeschlusses per rechtskräftigem Eilbeschluss ausgesetzt. Endgültig entschieden ist der Streit damit nicht – das Hauptsacheverfahren läuft noch.
  • Bekomme ich rückwirkend Geld für das zweite Quartal 2026? Das ist noch nicht abschließend geklärt. Ob und wie die seit dem 1. April gekürzt ausgezahlten Leistungen korrigiert werden, hängt von der Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Verlassen Sie sich auf die offiziellen Mitteilungen Ihrer KV – und prüfen Sie Ihre Honorarbescheide; die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang.
  • Wie geht das Verfahren weiter? Der Eilbeschluss regelt nur die aufschiebende Wirkung. In der Hauptsache muss geklärt werden, ob der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses rechtmäßig war, insbesondere ob die Vergleichsrechnung (Ist-Zahlen 2024 bei Fachärzt:innen vs. Prognosen 2026 bei Psychotherapeut:innen) tragfähig ist. Ein Termin steht noch nicht fest. Parallel diskutiert die Politik weitere Sparmaßnahmen, über die der Bundestag am 10. Juli 2026 beraten hat.
Quellen
  • Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (09.07.2026): Eilbeschluss zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung des EBA-Beschlusses
  • Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (07/2026): Stellungnahme zum LSG-Eilbeschluss
  • Bewertungsausschuss (12.03.2026): Beschluss zur Änderung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
  • Bundespsychotherapeutenkammer (2026): Absenkung der psychotherapeutischen Honorare inakzeptabel
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (2026): Praxisnachrichten zur Honorarkürzung
  • Deutsches Ärzteblatt (2026): Honorarkürzung für Psychotherapeuten beschlossen
  • Finanzkommission Gesundheit (30.03.2026): Bericht mit weiteren Einsparvorschlägen zur Gesundheitsversorgung
  • Psychotherapeutenkammer Berlin (2026): Stellungnahme zu Honorarkürzungen bei wachsendem Bedarf

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