Inhaltsverzeichnis · 12 Abschnitte
- Zeitstrahl: Was wann anwendbar wird
- Ist mein KI-Doku-Tool ein „Hochrisiko-System"?
- Art. 4 — AI-Literacy ist schon jetzt Pflicht
- Art. 50 — Transparenz gegenüber Patient:innen
- Art. 26 — Pflichten der Deployer (Anwender:innen)
- Verhältnis zur DSGVO — kein Ersatz, sondern Ergänzung
- Acht Fragen, die Ihr KI-Anbieter bis 2. August 2026 beantworten sollte
- Was Sie selbst bis zum Stichtag tun sollten
- duktus im Kontext der KI-Verordnung
- FAQ
- Verwandte Beiträge
- Quellen
- Am 2. August 2026 greift die zweite große Anwendbarkeits-Welle des EU AI Acts — insbesondere die Hochrisiko-Vorschriften nach Annex III sowie die Sanktionen.
- Die meisten KI-Doku-Tools für Psychotherapie sind kein Hochrisiko-System — sie strukturieren, sie entscheiden nicht. Aber: Transparenz (Art. 50), AI-Literacy (Art. 4, schon gültig) und Deployer-Pflichten (Art. 26) gelten unabhängig davon.
- Acht Fragen an den Anbieter — von „Rolle nach VO 2024/1689" über „Risikoklassifizierung mit Begründung" bis zu „Logging der Deployer-Aufsicht". Stand 25. Mai 2026.
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Am 2. August 2026 wird die zweite große Stufe der KI-Verordnung — offiziell Verordnung (EU) 2024/1689, kurz EU AI Act — in Europa anwendbar. Für Psychotherapeut:innen, die KI-gestützte Dokumentations-Tools einsetzen, ist das kein Hintergrundrauschen: ab diesem Datum greifen die Hochrisiko-Vorschriften nach Annex III sowie die Sanktionsregeln. Wer ein Tool wie ChatGPT, Whisper, einen spezialisierten AI-Scribe oder eine Doku-KI in der Praxis nutzt, sollte bis dahin drei Dinge sauber dokumentiert haben — und genau wissen, welche Fragen er oder sie dem Anbieter stellt.
Dieser Artikel ordnet die Verordnung ein, klärt, ob typische KI-Doku-Tools überhaupt unter die Hochrisiko-Kategorie fallen, und liefert eine Acht-Punkte-Checkliste, die Sie vor dem Stichtag mit Ihrem Anbieter abarbeiten sollten. Wer bereits einen AVV mit dem KI-Anbieter und eine DSGVO-konforme Patient:innen-Aufklärung hat, ist DSGVO-seitig fertig — der AI Act ergänzt das, ersetzt es aber nicht.
Zeitstrahl: Was wann anwendbar wird
Der EU AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft, aber gestaffelt anwendbar. Drei Stichtage sind für Psychotherapie-Praxen relevant:
- 2. Februar 2025 — Verbote nach Art. 5 (z. B. unterschwellige Manipulation, Social Scoring) sowie die AI-Literacy-Pflicht nach Art. 4 (siehe unten) werden anwendbar.
- 2. August 2025 — Pflichten für Anbieter generativer KI-Modelle (General Purpose AI, GPAI), Sanktionsregeln für diesen Bereich, sowie Verwaltungs- und Governance-Strukturen (nationale Behörden).
- 2. August 2026 — Hochrisiko-Vorschriften nach Annex III (das betrifft auch potenziell Gesundheits-Anwendungen), Code-of-Practice-Mechanismen, sowie die Mehrheit der Sanktionen.
- 2. August 2027 — Letzte Stufe: Hochrisiko-Systeme nach Annex I (Sicherheitsbauteile regulierter Produkte, z. B. Medizinprodukte unter MDR).
Für die Praxis heißt das: Was im Februar 2025 anwendbar wurde, gilt schon. Was am 2. August 2026 anwendbar wird, ist die Welle, auf die sich Praxen jetzt vorbereiten sollten. Der August-2027-Stichtag betrifft nur Tools, die formal als Medizinprodukt nach MDR klassifiziert sind — das ist die Minderheit der Dokumentations-Werkzeuge.
Ist mein KI-Doku-Tool ein „Hochrisiko-System"?
Die Antwort entscheidet darüber, ob der volle Pflichtenkatalog (Risikomanagement, technische Dokumentation, Datenqualitätsanforderungen, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung) greift. Annex III der Verordnung listet abschließend, was als Hochrisiko gilt. Für Gesundheitsanwendungen sind drei Punkte zu prüfen:
- Annex III, Nr. 5(a) — KI-Systeme, die den Zugang zu oder die Inanspruchnahme essenzieller öffentlicher Dienste, einschließlich Gesundheitsdiensten, bewerten oder dabei entscheiden.
- Annex I — KI-Systeme als Sicherheitsbauteile regulierter Produkte (z. B. Medizinprodukte nach MDR). Greift erst ab 2027 und nur, wenn die Software selbst Medizinprodukt ist.
- Art. 6 Abs. 3 — Ausnahme: Auch wenn ein Tool in eine Annex-III-Kategorie fallen könnte, ist es nicht Hochrisiko, wenn es nur eine eng umrissene, prozedurale Aufgabe erfüllt, das Ergebnis einer früheren menschlichen Tätigkeit verbessert, vorhersehende Muster aus Entscheidungen erkennt — oder vorbereitend für eine menschliche Bewertung tätig ist (und kein automatisiertes Entscheiden ohne Aufsicht stattfindet).
Konkret für KI-Doku-Tools in der Psychotherapie:
- Reines Strukturieren / Transkribieren — eine KI, die aus Sitzungsstichworten ein Sitzungsprotokoll formt, ist nicht Hochrisiko. Sie entscheidet weder über den Zugang zu Leistungen noch über die Diagnose. Die Therapeut:in trifft die fachliche Entscheidung, das Tool unterstützt nur die Formulierung.
- PTV3-Berichtshilfe — Auch wenn der Bericht später zu einer Genehmigungsentscheidung der Kasse führt, ist die KI nur die Vorarbeit für die Therapeut:in, die den Bericht eigenverantwortlich abgibt. Greift damit die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3.
- Automatisierte Risiko-Scores / Suizid-Vorhersage / Diagnoseempfehlung ohne ärztliche/psychotherapeutische Letztverantwortung — Das wäre Hochrisiko. Solche Tools sind im Doku-Markt selten — aber wer ein Add-on einsetzt, das eigenständig Empfehlungen generiert, sollte beim Anbieter eine schriftliche Risikoklassifizierung anfordern.
- Tools mit CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt — automatisch Hochrisiko unter Annex I ab 2027.
Praxisregel: Wenn Sie als Therapeut:in die KI-Ausgabe immer redigieren, fachlich verantworten und nichts ungeprüft in die Akte übernehmen, betreibt Ihr Tool keine automatisierte Entscheidung — und ist mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Hochrisiko-System im Sinne der Verordnung. Trotzdem gelten die horizontalen Pflichten (Transparenz, AI-Literacy, Deployer-Aufsicht) für alle.
Art. 4 — AI-Literacy ist schon jetzt Pflicht
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 sowohl Anbieter als auch Deployer (also auch Praxen, die KI nutzen), sicherzustellen, dass ihr Personal über ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Das ist keine Zertifizierung, aber auch keine Floskel — bei einer Beschwerde oder einem datenschutzrechtlichen Vorfall wird die Aufsichtsbehörde fragen können, wie Sie das nachweisen.
Pragmatisch: ein dokumentiertes internes Onboarding (zwei bis drei Seiten) reicht typischerweise aus. Inhalt: Was kann das Tool? Was kann es nicht? Wie redigiere ich Ausgaben? Welche Daten dürfen rein, welche nicht? Wann muss ich die Patient:in informieren? Das in einer Praxisanweisung mit Datum, Unterschriften der Mitarbeitenden und Verweis auf den AVV ablegen.
Art. 50 — Transparenz gegenüber Patient:innen
Art. 50 regelt Transparenzpflichten — was Patient:innen wissen müssen, wenn KI im Spiel ist. Für Psychotherapie-Praxen relevant:
- Art. 50 Abs. 1 — Wenn die Patient:in direkt mit einer KI interagiert (z. B. ein Chatbot in der Terminbuchung), muss sie das wissen. Bei KI-Doku-Tools, die im Hintergrund laufen, greift das nicht — aber siehe Art. 13 DSGVO, der die Information ohnehin verlangt.
- Art. 50 Abs. 2 — Anbieter generativer KI müssen Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert kennzeichnen (Wasserzeichen). Das ist Anbieter-Pflicht, nicht Ihre.
- Art. 50 Abs. 4 — Wenn KI-generierter Text an die Öffentlichkeit gerichtet ist und über Themen von öffentlichem Interesse informiert, muss die KI-Genese offengelegt werden. Klinische Dokumentation ist keine öffentliche Kommunikation — also kein direkter Bezug. Patient:innen-Aufklärung darüber, dass KI in der Doku läuft, schulden Sie aber schon aus DSGVO Art. 13 und § 630e BGB (siehe verlinkter Mustertext).
Art. 26 — Pflichten der Deployer (Anwender:innen)
Art. 26 listet die Pflichten von Deployern von Hochrisiko-Systemen auf. Für KI-Doku-Tools, die wir oben als nicht-Hochrisiko klassifiziert haben, gelten diese Pflichten formal nicht voll — aber sie sind das beste Quellendokument dafür, wie eine saubere AI-Governance in der Praxis aussieht. Drei Pflichten lohnen sich auch ohne Hochrisiko-Status zu implementieren:
- Menschliche Aufsicht — Klare Regel: Keine KI-Ausgabe geht ungeprüft in die Akte. Das ist gleichzeitig die Voraussetzung, um nicht in Art. 6 Abs. 3 als Hochrisiko zu kippen.
- Logging — Wenn der Anbieter Audit-Logs anbietet (welche Sitzung wurde von wem wann verarbeitet?), aktivieren und für die Aktenaufbewahrungsfrist (zehn Jahre) sicherstellen, dass die Logs zugänglich bleiben.
- Vorfallsmeldung — Mit dem Anbieter klären: Was passiert bei einem Sicherheitsvorfall? Wer meldet wann an wen? Das gehört auch ohne AI Act bereits in den AVV nach Art. 28 DSGVO.
Verhältnis zur DSGVO — kein Ersatz, sondern Ergänzung
Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht. Beide gelten parallel. Praktisch heißt das: Was Sie bislang DSGVO-seitig aufgebaut haben (AVV nach Art. 28, Patient:innen-Information nach Art. 13, Verarbeitungsverzeichnis), bleibt unverändert nötig. Der AI Act addiert zwei Schichten:
- Produktregulierung — Anforderungen an das Tool selbst (CE-Konformität, technische Dokumentation, Risikomanagement) — primär Anbieter-Pflicht.
- Organisationspflichten — AI-Literacy (Art. 4), Transparenz (Art. 50), ggf. Deployer-Pflichten (Art. 26) — Praxis-Pflicht.
Datenschutzbehörden und KI-Aufsichtsbehörden werden eng zusammenarbeiten. In Deutschland ist die nationale KI-Aufsicht im Aufbau (Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde nach KI-VO; BSI für sicherheitstechnische Aspekte). Beschwerden bei der jeweils zuständigen Datenschutzaufsicht werden weiterhin möglich sein und in vielen Fällen schneller greifen als der KI-Pfad.
Acht Fragen, die Ihr KI-Anbieter bis 2. August 2026 beantworten sollte
- Rolle nach VO 2024/1689 — Sind Sie Anbieter (Provider) oder „nur" Downstream-Distributor? Wer ist verantwortliche Stelle für die KI-Konformität?
- Risikoklassifizierung mit Begründung — Klassifizieren Sie Ihr Tool als Hochrisiko oder nicht? Mit welchem Verweis auf Annex III bzw. Art. 6 Abs. 3?
- CE-Konformitätsbewertung — Falls Hochrisiko: Welches Verfahren (intern / mit notifizierter Stelle)? Aktueller Stand? Geplantes Ausstellungsdatum vor 2026-08-02?
- Technische Dokumentation nach Annex IV — Bei Hochrisiko-Systemen verbindlich vorzuhalten. Auf Anfrage einsehbar?
- Daten-Governance nach Art. 10 — Mit welchen Datensätzen wurde trainiert? Wie wird Bias adressiert? Was sind die Limitationen für deutschsprachige Psychotherapie?
- Logging-/Audit-Funktionen nach Art. 12 — Welche Ereignisse werden geloggt, wie lange, in welchem Format exportierbar?
- Transparenzinformation nach Art. 13 — Liegt ein Informationsblatt vor, das die Funktionsweise, Genauigkeit und Limitationen für Anwender:innen beschreibt?
- Wasserzeichen nach Art. 50 Abs. 2 — Werden KI-generierte Ausgaben maschinenlesbar gekennzeichnet (z. B. via Metadaten)? Ab wann?
Erhalten Sie auf eine dieser Fragen ein Schulterzucken, eine Marketing-Floskel oder „kommt noch" ohne Datum, sollten Sie das in Ihrem Anbieter-Tracking notieren und bis zum 2. August 2026 nachfassen. Spätestens dann müssen Anbieter belastbare Antworten haben — Verstöße sind sanktionsbewehrt (bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist).
Was Sie selbst bis zum Stichtag tun sollten
- AI-Literacy dokumentieren — Eine Praxisanweisung „KI-Nutzung in der Doku" (2–3 Seiten) erstellen, mit allen Mitarbeitenden unterschreiben, jährlich aktualisieren.
- Patient:innen-Aufklärung prüfen — Verweist sie auf die KI-Nutzung? (Mustertext: hier.) Ist sie nach DSGVO Art. 13 vollständig?
- AVV-Check — Enthält der AVV Auftragsverarbeitungsvertrag eine Klausel zur AI-Act-Konformität des Anbieters? Wenn nicht, ergänzen lassen (Mustertext im Verbundleitfaden AVV-Checkliste).
- Verarbeitungsverzeichnis — Eintrag „KI-gestützte Dokumentation" aktualisieren: Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer.
- Vorfallsplan — Wer informiert wen, in welcher Frist, in welcher Reihenfolge bei einem Vorfall? Datenschutzbehörde innerhalb 72 Stunden (DSGVO Art. 33), KI-Aufsicht zusätzlich bei Hochrisiko-Vorfällen (AI Act Art. 73).
duktus im Kontext der KI-Verordnung
duktus ist als Forschungspilot mit wissenschaftlicher Begleitung der Leuphana Universität Lüneburg ausschließlich Doku-Assistenz — kein Diagnose-System, keine automatisierte Empfehlung, keine Entscheidung ohne Therapeut:innenaufsicht. Die Tool-Ausgabe ist immer redaktioneller Vorschlag, nie automatisierter Akten-Eintrag. Das positioniert duktus klar in der Nicht-Hochrisiko-Kategorie nach Art. 6 Abs. 3.
Trotzdem implementieren wir freiwillig die Deployer-Werkzeuge aus Art. 26: vollständiges Audit-Log pro Sitzung, jederzeit exportierbar, plus eine standardisierte Praxisanweisung „AI-Literacy KI-Doku" als Teil des Onboarding-Pakets — damit Pilotpraxen den 2. August 2026 ohne Mehrarbeit erreichen. Details: Trust Center. Das Pilotprogramm ist während der Forschungsphase kostenfrei.
FAQ
Brauche ich für KI-Doku-Tools eine CE-Kennzeichnung?
Als Anwender:in nicht — die CE-Kennzeichnung ist Pflicht des Anbieters, und nur bei Hochrisiko-Systemen. Sie müssen prüfen, ob Ihr Anbieter den Status korrekt eingeschätzt hat. Fordern Sie die schriftliche Risikoklassifizierung an.
Was ist mit ChatGPT, Claude, Gemini für die Doku?
Generative KI-Modelle fallen unter die GPAI-Vorschriften (seit August 2025 anwendbar). Die Anbieter (OpenAI, Anthropic, Google) müssen technische Dokumentation und Copyright-Transparenz liefern. Für Sie als Praxis ändert sich AI-Act-seitig wenig — viel kritischer bleibt der DSGVO-Pfad: Diese Tools verarbeiten in der Regel in den USA, ohne AVV mit angemessenem Datenschutzniveau für besondere Kategorien personenbezogener Daten (siehe ChatGPT & DSGVO).
Was passiert bei einem Verstoß ab August 2026?
Sanktionen werden gestaffelt. Die schwerste Stufe (Verstöße gegen die Verbote nach Art. 5) liegt bei bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die typischere Stufe (z. B. Verstöße gegen Hochrisiko-Pflichten) liegt bei bis zu 15 Mio. EUR oder 3 %. Für Praxen als Deployer von Nicht-Hochrisiko-Tools liegt das primäre Risiko bei Art. 4 (AI-Literacy) und bei DSGVO-Sanktionen, die parallel weiterlaufen.
Gibt es eine Übergangsphase?
Die Verordnung ist bereits in Kraft — die Stichtage sind keine Übergangsfristen, sondern Anwendbarkeitsdaten. Wer am 2. August 2026 nicht vorbereitet ist, ist im Anwendungsbereich. Eine Schonfrist gibt es nur informell, soweit Aufsichtsbehörden in der Anfangsphase priorisieren — verlassen sollte man sich darauf nicht.
Was bedeutet „Regulatory Sandbox"?
Art. 57 ff. der Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2. August 2026 mindestens eine regulatorische Sandbox einzurichten. Das ist ein geschützter Testraum für KI-Innovation unter Aufsicht. Für etablierte Doku-Tools nicht relevant — interessant für Forschungsprojekte, die noch keinen Marktzugang anstreben. Deutschland baut die Sandbox-Struktur unter Federführung der Bundesnetzagentur derzeit auf.
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Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), Amtsblatt der EU L vom 12. Juli 2024 — insbesondere Art. 4 (AI-Literacy), Art. 5 (Verbote), Art. 6 (Klassifizierung Hochrisiko), Art. 10 (Daten-Governance), Art. 12 (Logging), Art. 13 (Transparenz), Art. 26 (Pflichten Deployer), Art. 50 (Transparenz gegenüber natürlichen Personen), Art. 57 ff. (Regulatory Sandboxes), Art. 73 (Meldung schwerer Vorfälle), Art. 99 (Sanktionen), Art. 113 (Anwendbarkeitsdaten), Annex I + Annex III.
- Europäische Kommission, AI Act Service Desk + offizielle Q&A zum AI Act (Stand 2025/2026).
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 9 (Gesundheitsdaten), Art. 13 (Informationspflicht), Art. 28 (Auftragsverarbeitung), Art. 33 (Meldung von Datenschutzverletzungen).
- Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Stellungnahmen zur KI-Nutzung in der Psychotherapie (2025/2026).
- Bundesnetzagentur, Informationen zur nationalen Marktüberwachung nach KI-VO (laufende Veröffentlichungen 2026).
Gründer und Forscher hinter duktus. Forschungspilot mit der Leuphana Universität Lüneburg (Prof. Dr. Paul Drews) zu KI-gestützter Dokumentation in der Psychotherapie. Berlin.
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