Inhaltsverzeichnis · 10 Abschnitte
- Wann brauchen Sie einen AVV?
- Die 13 Pflichtinhalte eines AVV nach Art. 28 DSGVO
- Sieben rote Flaggen beim AVV-Lesen
- AVV-Status der gängigen KI-Tools 2026
- So dokumentieren Sie den AVV im Verarbeitungsverzeichnis
- Was tun bei einer Datenschutzverletzung?
- Praxis-Checkliste vor Vertragsabschluss
- Wenn der AVV stimmt — was bleibt zu tun?
- Verwandte Beiträge
- Quellen
Sobald Sie ein KI-Tool nutzen, das Patient:innendaten verarbeitet — und sei es nur eine kurze Stichwort-Eingabe — schließen Sie damit eine Auftragsverarbeitung ab. Ohne unterschriebenen AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) ist das ein Verstoß gegen Art. 28 DSGVO mit Bußgeldpotenzial bis zu vier Prozent Ihres Jahresumsatzes. Diese Checkliste führt durch die 13 Pflichtinhalte, sieben rote Flaggen und den aktuellen Stand der gängigen Tool-Anbieter.
Wer den datenschutzrechtlichen Hintergrund zu generischen KI-Tools sucht, findet die Detailanalyse in unserem Artikel Ist ChatGPT DSGVO-konform?. Dieser Beitrag fokussiert auf die operative Frage: Welcher AVV ist gut, welcher nicht — und wie führen Sie den Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde?
Wann brauchen Sie einen AVV?
Eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO liegt immer dann vor, wenn ein Dritter weisungsgebunden personenbezogene Daten für Sie verarbeitet — ohne sie zu eigenen Zwecken zu nutzen. Bei KI-Tools ist das typischerweise der Fall, wenn:
- Sie patient:innenbezogene Stichworte oder Texte in das Tool eingeben (z. B. zur Generierung eines Sitzungsprotokolls)
- das Tool Audio-Aufnahmen aus Sitzungen verarbeitet (Speech-to-Text)
- das Tool auf Daten zugreift, die in einem Praxisverwaltungssystem oder einer Cloud-Akte liegen
Wichtig: Sobald die verarbeiteten Daten Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO sind — und das sind sie in der Psychotherapie immer — gilt zusätzlich § 203 StGB (Schweigepflicht). Der AVV allein reicht dann nicht; der Anbieter muss auch eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung nach § 203 Absatz 4 StGB abgeben. Zwei Verträge, ein Vorgang.
Die 13 Pflichtinhalte eines AVV nach Art. 28 DSGVO
Art. 28 Absatz 3 DSGVO listet acht Mindestinhalte auf, ergänzt um Detailregelungen aus den Buchstaben a–h und üblichen Branchenstandards. In der Praxis sollten 13 Punkte abgedeckt sein:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung — was wird wozu wie lange verarbeitet?
- Art und Zweck der Verarbeitung — KI-gestützte Dokumentgenerierung, Speech-to-Text usw.
- Art der personenbezogenen Daten — Gesundheitsdaten Art. 9 DSGVO ausdrücklich nennen
- Kategorien der betroffenen Personen — Patient:innen, ggf. Mitarbeitende
- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen — was Sie als Praxis erlauben dürfen
- Weisungsgebundenheit — der Anbieter darf nur auf Ihre Weisung verarbeiten
- Vertraulichkeit der Mitarbeitenden — schriftliche Verpflichtung aller, die Zugriff haben
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) — Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Backup, Audit-Log
- Sub-Auftragsverarbeitung — wer wird vom Anbieter eingesetzt (z. B. Cloud-Hoster), Genehmigungspflicht
- Unterstützungspflicht bei Anfragen Betroffener (Auskunft, Löschung)
- Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen — Frist 72 Stunden gegenüber Aufsichtsbehörde
- Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende — keine Restdaten beim Anbieter
- Nachweis- und Auditrecht — Sie müssen TOMs und Compliance prüfen können
Wenn auch nur einer dieser Punkte fehlt oder generisch („je nach Anbieter") formuliert ist, ist der AVV für Gesundheitsdaten nicht ausreichend.
Sieben rote Flaggen beim AVV-Lesen
Die folgenden sieben Klauseln sind KO-Kriterien — wenn Sie eine davon im AVV finden, taugt das Tool für die Psychotherapie nicht.
- „Daten können zum Modelltraining verwendet werden." Selbst mit Opt-Out ist das in Health-Kontexten zu riskant. KI-Modelle „erinnern" sich an Trainingsdaten — Re-Identifikation kein Restrisiko.
- „Server in den USA" oder „weltweite Datenhaltung". Ohne EU-Datenzentrum greift potenziell der CLOUD Act, was die DSGVO-Konformität ausschließt.
- „Standardvertragsklauseln (SCC) statt EU-Datenhaltung". SCCs sind ein notwendiger, aber kein hinreichender Schutz für Gesundheitsdaten — seit Schrems II rechtlich unsicher.
- „Sub-Auftragsverarbeiter werden ohne Vorankündigung getauscht." Sie verlieren die Kontrolle, wer Ihre Daten faktisch verarbeitet.
- „Aufbewahrung der Eingaben für Qualitätssicherung bis zu 30 oder 90 Tagen." Üblich bei US-Anbietern — bei Patient:innendaten unzulässig ohne Anonymisierung vor Eingabe.
- „Die TOMs werden in einer separaten, jeweils aktuellen Anlage geregelt." Ohne konkrete TOMs-Liste mit Stand-Datum ist die Aufsichtsbehörde nicht zufrieden.
- Kein § 203 StGB-Verschwiegenheitszusatz. Für Heilberufe verbindlich — fehlt häufig bei US-Anbietern, weil das deutsche Spezialkonstrukt dort unbekannt ist.
AVV-Status der gängigen KI-Tools 2026
| Tool | AVV verfügbar? | EU-Datenhaltung | §-203-Zusatz | Geeignet für Patient:innendaten? |
|---|---|---|---|---|
| ChatGPT Free / Plus | Nein | Nein | Nein | Nein |
| ChatGPT Team / Enterprise | Ja | Optional (Enterprise) | Nein | Eingeschränkt — nicht für Heilberufe |
| Claude (Anthropic) Free / Pro | Nein | Nein | Nein | Nein |
| Claude API | Ja (API-Vertrag) | Optional | Nein | Eingeschränkt |
| Google Gemini | Über Workspace | Optional | Nein | Eingeschränkt |
| Microsoft Copilot for Microsoft 365 | Ja | Optional (EU Data Boundary) | Nein | Eingeschränkt — § 203 fehlt |
| Spezialanbieter (z. B. duktus PRO, VIA HealthTech) | Ja, standardmäßig | Ja (Frankfurt / EU) | Ja | Ja, wenn AVV vor Nutzung gezeichnet |
Stand: April 2026. Die Anbieter ändern ihre AGB regelmäßig — prüfen Sie vor Vertragsabschluss die jeweils aktuelle Fassung. Für die generischen Tools gilt: Selbst wenn formal ein AVV verfügbar ist, fehlt fast immer der § 203 StGB-Verschwiegenheitszusatz, der für Heilberufe Pflicht ist.
So dokumentieren Sie den AVV im Verarbeitungsverzeichnis
Nach Art. 30 DSGVO müssen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis führen — auch als Einzelpraxis. Folgende Felder sollten pro KI-Tool eingetragen sein:
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit — z. B. „KI-gestützte Generierung von Sitzungsprotokollen"
- Verantwortlicher — Praxisinhaber:in
- Auftragsverarbeiter — Anbietername, Adresse, Vertragsdatum
- Datenkategorien — Gesundheitsdaten Art. 9 DSGVO, ggf. Bestandsdaten
- Rechtsgrundlage — Einwilligung Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder Behandlungsvertrag
- TOMs — Verweis auf TOM-Anlage des Anbieters
- Drittlandtransfer — ja/nein, ggf. Schutzmechanismus
- Löschfristen — wann werden Daten beim Anbieter gelöscht
Was tun bei einer Datenschutzverletzung?
Wenn Sie merken (oder vom Anbieter erfahren), dass Patient:innendaten unbefugt offengelegt wurden — etwa durch ein Datenleck beim KI-Anbieter — gilt Art. 33 DSGVO: Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden. Bei hohem Risiko zusätzlich Information der betroffenen Patient:innen nach Art. 34 DSGVO.
Halten Sie deshalb die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslands griffbereit — und legen Sie einen schriftlichen Notfallplan an, den Ihre Praxismitarbeitenden im Ernstfall ohne Sie ausführen können.
Praxis-Checkliste vor Vertragsabschluss
- AVV nach Art. 28 DSGVO vom Anbieter angefordert und gelesen
- Alle 13 Pflichtinhalte abgedeckt
- Keine der sieben roten Flaggen vorhanden
- § 203 StGB-Verschwiegenheitszusatz unterzeichnet (separates Dokument möglich)
- TOMs konkret beschrieben, nicht nur „nach aktuellem Stand der Technik"
- Sub-Auftragsverarbeiter namentlich genannt
- EU-Datenhaltung schriftlich zugesichert
- Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis erfolgt
- Patient:innen-Aufklärung über KI-Nutzung in Therapievertrag aufgenommen
- Notfallplan bei Datenschutzvorfall in der Praxis hinterlegt
Wenn der AVV stimmt — was bleibt zu tun?
Selbst der beste AVV ersetzt nicht die Sorgfalt im Alltag: Patient:innennamen vor Eingabe pseudonymisieren, Audio-Aufnahmen löschen, Zugriffsrechte regelmäßig prüfen. Eine Übersicht über die Restrisiken auch DSGVO-konformer KI-Nutzung finden Sie in unserem Beitrag KI in der Psychotherapie: Chancen, Risiken und ethische Überlegungen.
Spezialisierte Anbieter wie duktus PRO liefern den AVV inklusive § 203 StGB-Erklärung standardmäßig vor Vertragsbeginn. Im Pilotprogramm ist das gesamte Datenschutzpaket Teil des Onboardings — eine vollständige Übersicht über die Sicherheitsarchitektur finden Sie im Trust Center.
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Quellen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbes. Art. 9 (Gesundheitsdaten), Art. 28 (Auftragsverarbeitung), Art. 30 (Verarbeitungsverzeichnis), Art. 33 / 34 (Meldepflicht).
- Strafgesetzbuch (StGB) § 203 — Verletzung von Privatgeheimnissen, insbes. Absatz 4 (Schweigepflicht-Erweiterung an Dritte).
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. „Hinweise zur Auftragsverarbeitung" (BfDI, 2024).
- EuGH, Urteil vom 16.07.2020, C-311/18 (Schrems II) — Drittlandtransfer.
- Bundespsychotherapeutenkammer. Hinweise zum Datenschutz in der psychotherapeutischen Praxis (BPtK, 2025).